Das WBF werde im Sommer je nach der wirtschaftlichen Entwicklung der Landesregierung einen entsprechenden Antrag stellen, hiess es.

Seit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im September 2025 kann der Bundesrat die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung temporär auf bis zu 24 Monate ausdehnen. Dieser gesetzlich mögliche Höchstwert ist bis zum 31. Juli befristet.

Je nach der Arbeitsmarktlage kann diese Ausnahmeregel verlängert werden. Das WBF beurteilt die Auswirkungen der angespannten geopolitischen Lage auf die Konjunkturentwicklung in der Industrie als kritisch. Die Expertengruppe des Bundes geht gemäss Mitteilung von einem Anstieg der Arbeitslosenquote auf 3 Prozent im Jahresdurchschnitt aus.

Dies würde laut WBF eine Verlängerung der Bezugsdauer rechtfertigen. Allerdings wäre hierfür eine Revision der entsprechenden Verordnung notwendig.

(AWP)