Bereits übers Wochenende kündigten mit Breitling, Läderach und Stöckli drei namhafte Unternehmen an, die gezahlten Zölle zurückzufordern. Am Montag gesellte sich auch die Swatch Group zur Gruppe dazu: «Unsere Tochtergesellschaft in den USA wird eine rückwirkende Rückerstattung der gezahlten Zuschläge beantragen», erklärte der Uhrenkonzern gegenüber der Nachrichtenagentur AWP.

Auch der Messerhersteller Victorinox will Rückforderung geltend machen. «Für Victorinox beläuft sich das potenzielle Rückforderungsvolumen aus dem vergangenen Jahr auf rund 3,8 Millionen US-Dollar. Wir prüfen derzeit sorgfältig die rechtlichen und administrativen Voraussetzungen sowie das konkrete Vorgehen», sagt CEO Carl Elsener zu AWP.

«Dürfte nicht einfach werden»

Generell herrscht jedoch Unsicherheit, sowohl was die nun geltenden Zölle als auch Rückforderungen für alte, illegale Zölle angeht. «Wir werden die Situation genau verfolgen. Einfach dürfte dies aber nicht werden», erklärte etwa Lars van der Haegen, CEO des Kilmatechnikunternehmens Belimo, am Rande einer Medienkonferenz am Vormittag. Der mögliche Rückforderungsbetrag liegt laut ihm wohl im zweistelligen Millionen-Bereich.

Auch bei der Milchverarbeiterin Emmi heisst es, man verfolge die aktuelle zollrechtliche Situation «sehr genau» und stehe dazu im Austausch mit den zuständigen Behörden. Ähnlich klingt es beim Industriekonzern Burckhardt Compression: «Wir evaluieren die Situation derzeit intern und können zum aktuellen Zeitpunkt keine konkreten Aussagen machen.»

Der Lebensmittelriese Nestlé ist hingegen weniger direkt betroffen. CEO Philipp Navratil sagte bei einem Gespräch mit Journalisten in Zürich, er habe sich noch nicht grosse Gedanken über etwaige Rückforderungsklagen gemacht. Grundsätzlich sprach er sich aber für stabile und möglichst handelsfreie Rahmenbedingungen aus. «Wenn sich Zollsätze alle zwei oder drei Monate ändern, ist das schwierig für uns.»

Maximale Unsicherheit

«Was die Chancen auf Rückforderungen und das notwendige Vorgehen betrifft, ist derzeit noch vieles offen», ordnete indes Noé Blancpain vom Industrieverband Swissmem auf Anfrage ein. Der Supreme Court habe die Frage der Rückforderung der Zölle nicht entschieden, sodass nun untergeordneten Instanzen darüber urteilen müssten.

Blancpain erläuterte, dass die Zölle technisch vom Importeur in den USA bezahlt worden seien - dies könne der Kunde selbst, eine Vertriebsfirma oder eine Tochterfirma des Schweizer Herstellers sein. Entsprechend müsse der Importeur die Rückforderungen stellen.

In der Praxis hätten Schweizer Industriefirmen in den meisten Fällen durch eine Preisanpassung einen Teil der Zollkosten übernommen. Deshalb müssten sie sich mit ihren Kunden einigen.

«Wir empfehlen, das Thema konstant auf dem Radar zu halten», sagte Alfonso Orlando von der Schweizer Organisation für Exportförderung und Standortpromotion Switzerland Global Enterprise. «Nur schon die Höhe der von Donald Trump neu angekündigten Zusatzzöllen ist umstritten: Sind es nun 10 Prozent, wie am Freitag angekündigt, oder 15 Prozent, wie danach auf Truth Social angedroht?», betonte er. Man müsse weiter mit Volatilität rechnen. «Die Unsicherheit ist aktuell maximal.»

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(AWP)