Provisionsverbot kommt nicht

Grundlage für die Verständigung war ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission. Die Brüsseler Behörde hatte auch ein Provisionsverbot bei bestimmten Käufen ohne Beratung vorgeschlagen. Hintergrund dieser Idee: Bei Verkäufen auf Provisionsbasis erhalten etwa Versicherungsvertreter prozentual Geld von den Versicherungen und Banken für die Vermittlung von Finanzprodukten. Je teurer das Produkt, desto mehr Provision bekommt in der Regel der Vertreter. Verbraucherschützer sehen dadurch die Gefahr von Interessenkonflikten.

Ein solches Verbot schlossen nun allerdings sowohl die EU-Länder als auch die Parlamentarier aus. Stattdessen sollen Interessenkonflikte künftig auf andere Weise verhindert werden: Beispielsweise durch einen einheitlichen Test, mit dem sichergestellt werden soll, dass Berater im besten Interesse des Kunden handeln.

Kapital gesucht - auch für Verteidigungsausgaben

Die EU will bewirken, dass mehr Kleinanleger an den Finanzmärkten investieren statt das Geld auf dem Sparbuch zu horten, auch damit es in Verteidigungsausgaben, Infrastrukturprojekte, Digitalisierung und Umweltschutz fliessen kann. Unternehmen sollen sich leichter Geld beschaffen können.

Die neuen Regeln müssen vom EU-Parlament und den EU-Staaten noch jeweils formal angenommen werden, bevor sie in Kraft treten können./rdz/DP/stk

(AWP)