Ausnahmen sind demnach nur dann möglich, wenn etwa ein ernstes Risiko für die menschliche Gesundheit oder die nationale Sicherheit besteht, wie die derzeitige zyprische EU-Ratspräsidentschaft mitteilte.
Kommission hatte kürzere Frist vorgeschlagen
Die vereinbarte Neuregelung ist Teil eines Pakets, das den Verwaltungsaufwand für die Verteidigungsindustrie reduzieren und die grenzüberschreitende Beschaffung und Zusammenarbeit erleichtern soll. Es war im Juni des vergangenen Jahres von der EU-Kommission von Ursula von der Leyen vorgeschlagen worden. In einigen Bereichen wurde der Vorschlag in den Verhandlungen von Mitgliedstaaten und Parlament auch abgeschwächt. So war beispielsweise ursprünglich eine 60-Tage-Frist für Genehmigungsverfahren vorgesehen.
Die nun getroffene Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden. Dies gilt allerdings als Formalie. Hintergrund der Initiative sind insbesondere die Bedrohungen durch Russland. Geheimdienste gingen zuletzt davon aus, dass Russland spätestens 2030 militärisch in der Lage sein dürfte, einen weiteren Krieg zu beginnen./aha/DP/stw
(AWP)
