Bis 2028 soll das Defizit wieder unter die EU-Obergrenze von drei Prozent gebracht werden, dafür muss Wien nun bis Mitte Oktober Massnahmen vorlegen. Österreich habe entsprechende Sparmassnahmen bereits im Budgetgesetz festgeschrieben, sagte Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ). Sein Land sei «auf sehr gutem Weg, plangemäss das Defizit abzubauen», zitierte ihn die österreichische Nachrichtenagentur APA.
Kam für Wien nicht überraschend
Das Verfahren kommt für Österreich nicht überraschend. Voriges Jahr betrug das staatliche Defizit der Alpenrepublik 4,7 Prozent der Wirtschaftsleistung - es liegt damit deutlich über der EU-Obergrenze. Gleichzeitig steckt Österreich in einer Wirtschaftskrise mit starker Teuerung, schwacher Konsumnachfrage und anhaltender Rezession.
Strafverfahren sollen für solide Haushaltsführung sorgen
Das Regelwerk für Haushaltsdefizite und Staatsschulden erlaubt eine Neuverschuldung von höchstens drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), gleichzeitig darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Ob die EU-Länder die Regeln einhalten, wird von der Europäischen Kommission überwacht.
Ziel der sogenannten Defizitverfahren ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstössen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt.
Land muss Gegenmassnahmen einleiten
Wird ein Strafverfahren eingeleitet, muss ein Land Gegenmassnahmen einleiten, um Verschuldung und Defizit zu senken. Damit soll vor allem die Stabilität der Eurozone gesichert werden. Auch gegen Frankreich, Italien, Belgien, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei ist derzeit ein Defizitverfahren anhängig./rdz/DP/men
(AWP)