Der Ball hinsichtlich einer möglichen neuen Prüfung der Beihilfen liegt bei der EU-Kommission. Sie hatte Ungarn die Beihilfen für die Erweiterung des Atomkraftwerks 2017 ursprünglich genehmigt. «Die Kommission wird das Urteil sorgfältig prüfen und über die nächsten Schritte nachdenken», hiess es von ihrer Seite.
Bauauftrag ging an ein russisches Unternehmen
Die staatliche Unterstützung für das ungarische Atomkraftwerk Paks II ist umstritten. 80 Prozent der Kosten - zehn Milliarden Euro - sollten mit Krediten russischer Staatsbanken finanziert werden. Mit dem Bau ist eine Gesellschaft beauftragt, die zum russischen Staatskonzern Rosatom gehört.
Ungarns Minister für Angelegenheiten der Europäischen Union, Janos Boka, betonte, dass das Bauprojekt trotz des Gerichtsurteils fortgesetzt werde. Nun sei es Aufgabe der EU-Kommission, eine neue Entscheidung über staatliche Beihilfen gemäss EU-Recht zu treffen. Ungarn beteilige sich kooperativ und unter Einhaltung aller Vorschriften an diesem Prozess. Bis zur neuen Entscheidung der Kommission könnten die Arbeiten gemäss dem bisherigen Zeitplan fortgesetzt werden, da das Urteil keine Elemente enthalte, die die Investition verhindern würden, sagte Boka weiter.
Die ersten vier Reaktorblöcke - das Kernkraftwerk Paks I - wurden in den 1980er Jahren mit sowjetischer Hilfe gebaut. Die Betriebserlaubnis für diese vier Blöcke läuft sukzessive zwischen den Jahren 2032 und 2037 ab. Die neuen Blöcke von Paks II hätten letzter Planung zufolge spätestens 2026 ans Netz gehen sollen. Jedoch wurde deren Bau bislang nicht begonnen. Inzwischen baute Ungarn auch Solarenergiequellen für seinen Strombedarf aus. Dennoch betonen Kommentatoren der regierungsnahen Presse, dass Paks II weiterhin als notwendig erachtet werde, die alternativen Energiequellen würden nicht ausreichen./vni/DP/jha
(AWP)