Hintergrund ist ein Beschluss der Wettbewerbshüter der EU-Kommission. Sie entschieden 2016, dass systematische Steuerbefreiungen für sogenannte Gewinnüberschüsse rechtswidrige Beihilfen sind und forderten Rückzahlungen. Gewinnüberschüsse sind zusätzliche Gewinne von internationalen Firmen, die eine eigenständige Firma unter denselben Umständen nicht hätte machen können.

Belgien und mehrere Unternehmen klagten dagegen vor dem Gericht der EU. Das gab ihnen zunächst recht und erklärte den Beschluss der Kommission für nichtig. Dieses Urteil wurde jedoch vom höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) aufgehoben und 2021 zurückverwiesen.

Nun musste das Gericht der EU erneut urteilen und entschied, dass die belgischen Steuervergünstigungen rechtswidrig sind. Denn damit würden Unternehmen unterschiedlich behandelt, obwohl sie in einer vergleichbaren Situation seien. Gegen die Entscheidung kann noch vor dem EuGH vorgegangen werden./rew/DP/nas

(AWP)