Die EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz erlaubt, von 2017 bis 2021 Betriebsverluste mit einer Beihilfe von 25,3 Millionen Euro zu decken. Die Lufthansa, die den Flughafen Hahn selbst nicht nutzt, sah die Unterstützung als wettbewerbsverzerrend an und hatte deshalb Klage erhoben. Der Flughafen Hahn wird insbesondere vom grössten europäischen Billigflieger Ryanair genutzt. Die EU-Kommission hatte die Auffassung vertreten, dass dessen Flüge von Hahn die Wettbewerbssituation der Lufthansa nicht berühre.
In einem ersten Verfahren hatte das Gericht der EU im Mai 2021 die millionenschwere Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz gekippt. Dagegen hat sich das Land mit Unterstützung der Bundesregierung in der zweiten Instanz vor dem EuGH erfolgreich gewehrt. Hier wurde das Verfahren noch einmal an die erste Instanz zur Klärung weiterer Rechtsfragen verwiesen. Gegen das nun gefallene Urteil können erneut Rechtsmittel eingelegt werden./ceb/DP/stw
(AWP)