Bei einem Streaming-Abo handelt es sich aus Sicht der Richterinnen und Richter in Luxemburg jedoch um eine «digitale Dienstleistung», wenn das Angebot sich am Nutzerverhalten orientiert und daran angepasst wird.

Hintergrund der Entscheidung ist die Klage eines österreichischen Konsumentenvereins gegen den Streaminganbieter Sky. Dieser stuft sein Angebot als «digitalen Inhalt» ein und schliesst daher das 14-tägige Widerrufsrecht aus, wenn Konsumentinnen und Konsumenten ausdrücklich zustimmen, dass sie das Angebot sofort nutzen möchten und mit der Leistung begonnen wird. Das mit dem Fall befasste österreichische Gericht fragte den EuGH, was die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie dazu sagt.

Personalisierte Empfehlungen ausschlaggebend

Wenn ein Streamingdienst über die Bereitstellung feststehender Inhalte hinausgehe, insbesondere dadurch, dass der Dienst etwa durch personalisierte Empfehlungen an das Verhalten der Kundinnen und Kunden angepasst werde, sei das Angebot eine digitale Dienstleistung, und das Widerrufsrecht könne nicht ausgeschlossen werden, urteilte der Gerichtshof.

Das EuGH-Urteil bezieht sich damit auf den österreichischen Fall, den die dortigen Gerichte auch noch endgültig entscheiden müssen. Laut Experten könnten die Vorgaben aber auch für andere Länder relevant sein./vni/DP/mis/ls

(AWP)