Amazon hatte den luxemburgischen Behörden 2003 eine Regelung für zwei dort ansässige Tochtergesellschaften in Bezug auf die Gesellschaftssteuer vorgeschlagen. Luxemburg billigte das. Die EU-Kommission stellte 2017 jedoch fest, dass diese Regelung eine mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe sei.

Das EU-Gericht entschied 2021 allerdings: Die EU-Kommission habe nicht gut genug nachgewiesen, dass Amazon durch die Regelung tatsächlich zu Unrecht weniger Steuern gezahlt habe. Luxemburg habe der Tochtergesellschaft keinen selektiven Vorteil gewährt, so die Richter damals.

Dagegen wehrte sich die EU-Kommission vor dem höchsten Gericht, dem EuGH. Die Richter lehnten das aber nun ab. Die EU-Kommission habe bei der Beurteilung der Regelung ein falsches Bezugsystem herangezogen. Das untere Gericht habe den Beschluss der EU-Kommission daher zu Recht für nichtig erklärt, so die Richter./rew/DP/mis

(AWP)