Der zweite Fall dreht sich um Häfen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Beschwerden die laut einer EU-Verordnung wirksam bearbeitet werden müssen, diesen Aspekt nicht erfüllen. Dabei geht es etwa um Beschwerden, dass die Kosten für Hafendienste wie Betankung zu intransparent sein könnten. Im dritten Verfahren habe Deutschland nicht sichergestellt, dass Anforderungen an ein Vorhaben zu besser abgestimmten Verfahren im Luftraum erfüllt werden, so die EU-Kommission.
Berlin hat nun zwei Monate Zeit auf die Vorwürfe zu reagieren. Am Ende des nun eingeleiteten sogenannten Vertragsverletzungsverfahrens kann eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und eine Geldbusse stehen. Die Kommission wacht als Hüterin der Verträge darüber, ob sich die Mitgliedsstaaten an EU-Recht halten./mjm/DP/ngu