Das Gericht der Europäischen Union hatte Mitte vergangenen Jahres in einem Urteil unter anderem kritisiert, dass die Brüsseler Behörde die Gewinnbeteiligung nicht ausreichend geprüft habe. Die EU-Kommission achtet als oberste Wettbewerbshüterin darauf, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen. Sie hatte das Vorhaben ursprünglich bereits 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.
Wie die Kommission nun weiter mitteilte, habe Condor zahlreiche Umstrukturierungsmassnahmen durchführt. Es sei sichergestellt, dass das Unternehmen langfristig rentabel sei. Zudem leisteten Condor und sein neuer Investor einen erheblichen Eigenbeitrag zu den Umstrukturierungskosten./mjm/DP/mis
(AWP)