In der EU sollen künftig jährlich noch 18,3 Millionen Tonnen Stahl zollfrei importiert werden können, wie die Europäische Kommission am Mittwoch in Strassburg forderte. Damit würden die heutigen zollfreien Mengen von insgesamt 30,5 Millionen Tonnen um 47 Prozent reduziert.
Zusätzlich schlägt die Brüsseler Behörde vor, Stahlimporte ausserhalb der Kontingente mit einem 50-Prozent-Zollsatz zu belegen. Derzeit liegt dieser Zollsatz bei 25 Prozent.
Die Kommission will mit den Massnahmen die Stahlindustrie in der EU vor weltweiten Stahlüberkapazitäten schützen. Gemäss eigenen Angaben betragen diese derzeit 620 Millionen Tonnen und würden zunehmen.
Nach Ansicht der Kommission sind die Massnahmen mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) konform. Der Kommissionsvorschlag soll die bestehenden Schutzmassnahmen, die Ende Juni 2026 auslaufen, ersetzen.
Keine Ausnahme für die Schweiz
Die neuen Regeln sollen weltweit gelten und länderspezifische Kontingente seien derzeit nicht vorgesehen, wie ein EU-Beamter in Brüssel sagte. Ausnahmen gebe es für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) - Norwegen, Island und Liechtenstein - sowie Beitrittskandidaten, die sich in einer «aussergewöhnlichen und unmittelbaren Sicherheitslage» befänden - sprich die Ukraine.
Die EWR-Staaten seien aufgrund ihrer «engen und einzigartigen» Integration ausgenommen. Für die Schweiz gelte dies nicht, da sie nicht das gleiche Niveau an Integration wie die Staaten des EWR erreiche, sagte der Beamte.
Unter den heutigen Schutzmassnahmen profitieren Schweizer Stahlproduzenten für spezifische Stahlprodukte von Kontingenten. Diese gewährte die EU-Kommission der Schweiz nach Verhandlungen mit dem Bund.
EU-Kommission zeigt sich offen für Verhandlungen
Die Brüsseler Behörde verzichtete diesmal auf länderspezifische Kontingente. Ihrer Ansicht nach besteht ein globales Problem, welches eine globale Lösung erfordert. Deshalb wolle sie «so rasch wie möglich» mit gleichgesinnten Wirtschaftspartnern Gespräche aufnehmen, um Lösungen zu finden, sagte der Beamte weiter. Es bestehe aber keine Garantie, dass etablierte Handelsströme erhalten bleiben.
Der Vorschlag der Kommission werde nun dem Rat der EU, in welchem die Mitgliedstaaten vertreten sind, und dem Europäischen Parlament unterbreitet. Die neuen Handelshürden sollen spätestens im Sommer 2026 in Kraft treten und die heutigen Schutzmassnahmen ersetzen.
Letztere gelten seit dem Juni 2018 und wurde als Reaktion auf die damaligen US-Zölle auf Stahl und Aluminium eingeführt. Die EU-Schutzmassnahmen wurden mehrmals verlängert. Allerdings dürfen sie gemäss WTO-Regeln nicht über acht Jahre hinweg gelten.
(AWP)