WAS HAT DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION VORGESCHLAGEN?
Die Europäische Kommission hält am Ziel fest, den CO2-Ausstoss bis 2040 verglichen mit dem Stand von 1990 um 90 Prozent zu reduzieren. Dafür vergibt sie jährlich weniger Emissionsrechte an Industrien. Bis 2030 beträgt diese Reduktion jährlich 4,4 Prozent. Danach wird sie etwas gebremst. Zwischen 2031 und 2035 beträgt die Reduktion 3,7 Prozent und zwischen 2036 und 2040 noch 1,7 Prozent, wie einer Mitteilung zu entnehmen war. Im Januar 2033 soll der Reduktionspfad überprüft werden.
WIE FUNKTIONIERT DAS MIT DEN EMISSIONSRECHTEN?
Emissionsrechte werden durch die öffentliche Hand teilweise vergeben oder verkauft. Da die Anzahl der Rechte pro Jahr reduziert wird, erhalten die Industrien einen Anreiz, weniger CO2-Emissionen auszustossen, um den Kauf von zusätzlichen Zertifikaten zu vermeiden. Die Unternehmen können an einer Börse die Zertifikate auch handeln. Gemäss EU-Umweltkommissar Wopke Hoekstra ist das EHS die effizienteste Klimamassnahme der EU. Seit ihrer Einführung im Jahr 2005 sei der Ausstoss von Kohlenstoffdioxid in den betroffenen Branchen halbiert worden.
WER UNTERSTEHT DEM EHS?
Dem EHS unterstehen Unternehmen aus der Energie- und Industriebranche (etwa die Zement-, die Chemie-, die Stahl- oder die Papierindustrie) sowie Teile des Flug- und Seeverkehrs.
WIRD DIE ANWENDUNG DES EHS AUSGEWEITET?
Ja. Die Europäische Kommission schlug vor, das System auf Kehrichtverbrennungsanlagen auszuweiten. Auch im Bereich des Flugverkehrs soll es zu Änderungen kommen.
WAS ÄNDERT SICH BEIM FLUGVERKEHR?
Bis anhin unterstehen einzig Flüge innerhalb der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz dem EHS. Neu sollen alle Flüge in einem Radius von 5000 Kilometern ab Frankfurt (Deutschland) erfasst werden. Das Ziel sei, die Umsteigeflughäfen Istanbul (Türkei) und auf der arabischen Halbinsel zu erfassen. Denn heute hätten diese Umsteigedestinationen gegenüber jenen in Europa einen Vorteil, sagte ein Beamter der EU und machte ein Beispiel: Die erste Teilstrecke eines Fluges von Stockholm nach Singapur via Zürich unterstehe dem EHS, wenn aber die gleiche Strecke via Doha geflogen werde, dann greife das EHS auf keiner der beiden Teilstrecken.
WAS GESCHIEHT MIT DEM GELD AUS DEM EHS?
Im Jahr 2024 generierte das EHS gemäss Angaben der Europäischen Kommission 38,8 Milliarden Euro (rund 35,8 Milliarden Franken), wovon 25 Milliarden Euro (rund 23 Milliarden Franken) direkt an die Mitgliedstaaten verteilt wurden. Die Mitgliedstaaten würden nur zehn Prozent davon zur Reduktion von CO2-Emissionen verwenden, sagte Hoekstra. Dieser Anteil sei der Kommission zu wenig und soll mit der Revision auf 50 Prozent ansteigen. Zudem sollen vermehrt Projekte in Europa gefördert werden.
AB WANN GILT DIE NEUE REGELUNG?
Der Kommissionsvorschlag wird nun den Gesetzgebern der EU - dem Europäischen Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten - unterbreitet. Die Kommission hofft auf eine Annahme im ersten Quartal 2027 und möchte die Revision ab 2028 umsetzen.
WAS BEDEUTET DIE ÄNDERUNG FÜR DIE SCHWEIZ?
Die Schweiz hat ihr eigenes EHS, welches mit jenem der EU verknüpft ist. Das bedeutet, dass Unternehmen aus der Schweiz mit jenen in der EU Zertifikate handeln können. Damit die Verknüpfung funktioniere, müssten beide Systeme kompatibel ausgestaltet sein, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Umwelt (Bafu) der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Bei Änderungen werden Bern und Brüssel diese im gemischten Ausschuss beraten müssen. In Brüssel sagte ein Beamter, dass die Schweiz die Änderungen übernehmen müsste, um Marktverzerrungen zu vermeiden. Dabei gebe es Raum für Besonderheiten.
(AWP)
