Die Verordnung sollte eigentlich ab Ende 2024 angewendet werden und zunächst grosse Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben, nun will die Kommission dies erneut machen.

Das geht aus einem Brief von Umweltkommissarin Jessika Roswall an den Vorsitzenden des Umweltausschusses des Europaparlaments, Antonio Decaro, hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in Brüssel vorliegt.

EU-Kommission spricht von IT-Problemen

Laut der Verordnung dürfen solche Produkte dann nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden. Ziel der Regelung ist es, die Entwaldung innerhalb der EU und auch darüber hinaus wirksam zu bekämpfen. Auch Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz, die ihre Waren auf dem EU-Markt anbieten, wären von der Verordnung betroffen.

Als Hauptgrund für die Verschiebung nennt Roswall technische Probleme mit einem geplanten IT-System. Die Kommission geht davon aus, dass die Technik den erwarteten Anforderungen nicht gerecht werden würde und es zu negativen Auswirkungen auf Handelsströme kommen könne.

Regulierung verunsichere Unternehmen in der Schweiz

Die Ziele der Regulierung seien wichtig, die Umsetzung in die Praxis hingegen mangelhaft und anspruchsvoll, sagte Roger Wehrli, Direktor der Schweizer Verbände der Schokoladen- und Backwarenhersteller Chocosuisse und Biscosuisse, der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Viele technische Fragen seien weiterhin ungelöst, was bei den betroffenen Unternehmen für «grosse Verunsicherung» sorge.

Falls die Frist tatsächlich verschoben werde, solle die Zeit genutzt werden, um zentrale Grundsatzfragen endlich offen zu diskutieren, sagte Wehrli weiter. In einem Jahr solle man nicht wieder am gleichen Punkt stehen.

(AWP)