Die Verordnung sollte eigentlich ab Ende 2024 angewendet werden und zunächst grosse Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja oder Rindfleisch nachzuweisen. Die Regeln wurden bereits einmal um ein Jahr verschoben.

Erneute Verschiebung vorgesehen

Neben einer Änderung des Vorhabens will die Kommission die Durchsetzung der Regeln bei grossen und mittleren Unternehmen um sechs Monate verschieben. Für Kleinst- und Kleinunternehmen soll es eine Verschiebung um zwölf Monate geben.

Die Kommission schlägt zudem vor, die Berichtspflichten zu vereinfachen. Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssten demnach lediglich eine einmalige, einfache Erklärung abgeben. Wenn die entsprechenden Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, müssen die Betreiber sie nicht noch mal einreichen.

Grosse Kritik aus der Wirtschaft

An der Entwaldungsverordnung gibt es grosse Kritik, vor allem aus der Forstwirtschaft. Sie fürchtet grosse Belastungen durch bürokratische Auflagen. Umweltverbände hingegen kritisieren vehement eine Abschwächung des Vorhabens und gehen davon aus, dass dies zulasten von Ökosystemen geht.

Über die Vorschläge der Kommission müssen nun das Europaparlament und die EU-Staaten beraten. Damit Änderungen rechtzeitig in Kraft treten können, müssen sich beide Institutionen bis Jahresende auf einen Kompromiss einigen./mjm/DP/he

(AWP)