In Deutschland hatte es zuvor von Politikern und in der Medienbranche die Befürchtung gegeben, dass die Standards, die bereits in Deutschland gelten, mit dem geplanten EU-Gesetz aufgeweicht würden. Die EU-Länder verständigten sich nun darauf, dass die Staaten selbst auch strengere oder detaillierte Regeln beschliessen können. Für Medienpolitik sind in Deutschland weitgehend die Bundesländer zuständig.

Mit dem im vergangenen Jahr vorgeschlagenen Medienfreiheitsgesetz will die EU-Kommission für mehr Transparenz und Unabhängigkeit auf dem Medienmarkt sorgen. Die EU-Staaten bekräftigten nun ihre Verantwortung, die redaktionelle Freiheit zu respektieren und dafür zu sorgen, dass Medien selbst Informationen zu Besitzverhältnissen öffentlich machen müssen.

Zudem sind nach dem Willen der EU-Länder Massnahmen gegen das Ausspähen von Journalisten vorgesehen. Ausserdem sollen die nationalen Aufsichtsbehörden in einem neuen Ausschuss für Mediendienste auf EU-Ebene zusammenarbeiten. Dieser soll unter anderem Stellungnahmen zu nationalen Entscheidungen abgeben, die sich auf den Medienmarkt auswirken.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) hatten im vergangenen Jahr mit heftiger Kritik auf den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission reagiert, der Grundlage für die nun erzielte Einigung ist. Sie monierten, dass die Presse einer "weitreichenden Aufsicht durch eine europäische Medienbehörde unterworfen werden" solle. Zugleich werde "der Grundsatz der redaktionellen Freiheit von Verlegerinnen und Verlegern de facto ausser Kraft" gesetzt, was die Pressefreiheit zerstören würde.

Nun muss das EU-Parlament sich auf einen Standpunkt einigen, damit gemeinsame Verhandlungen beginnen können./rew/DP/stk