Deshalb sollte in solchen Fällen der gleiche Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten wie bei Produkten von EU-Firmen. Erhält jemand etwa einen beschädigten Artikel, soll dessen Importeur oder der Bevollmächtigte des Herstellers künftig dafür haftbar gemacht werden können. Auch Firmen, die sich um die Lagerung oder den Versand einer Bestellung kümmern, könnten in letzter Instanz für Schäden in die Verantwortung gezogen werden.

Der Entwurf der EU-Länder sieht zudem vor, digitale Waren wie Software als Produkte zu verstehen. Damit soll die derzeit geltende Vorschrift zur Produkthaftung aus dem Jahr 1985 überarbeitet werden.

"Sobald das Gesetz endgültig verabschiedet ist, wird es jahrzehntealte zivilrechtliche Haftungsregeln aktualisieren und sie für das digitale Zeitalter und die Kreislaufwirtschaft fit machen", teilten die EU-Staaten weiter mit. In einem nächsten Schritt stimmt das Europaparlament über seine Position zur Richtlinie ab, dann muss noch ein endgültiger Text ausgehandelt werden./sza/DP/ngu