Der Ausschuss der ständigen Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (ASTV) verabschiedete das mit der Schweiz geschlossene Vertragspaket an die nächste Instanz. Das Traktandum war auf der Tagesordnung unter «Punkte ohne Aussprache» aufgelistet.
Der ASTV gilt als einflussreich, kann jedoch keinen formellen Entscheid fällen. Das Dossier wird nun auf die Agenda eines Ministertreffens gesetzt, das die Unterzeichnung formell verabschieden kann. Dieser Schritt wird noch im Februar erwartet.
Der zyprische Ratsvorsitz messe dem Vertragspaket besondere Bedeutung bei, liess sich eine Sprecherin des Ratsvorsitzes zitieren. Er arbeite auf eine «stärkere und autonomere» EU hin, die der Welt gegenüber «offen bleibt».
Ratifizierungsprozess in der EU geregelt
Die EU-Mitgliedstaaten befassten sich seit mehreren Monaten mit den Abkommen zur «Konsolidierung, Vertiefung und Ausweitung» der bilateralen Beziehungen. Auf technischer Ebene führten sie unter anderem Diskussionen über den künftigen Ratifizierungsprozess innerhalb der EU.
Dabei stellte sich die Frage, ob die Verträge von jedem der 27 EU-Staaten ratifiziert werden müssten, oder ob eine Ratifizierung auf EU-Ebene genüge. Letzteres gelte, sagte eine EU-Beamtin gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage. Das bedeutet, dass einzig der Rat der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament für die Ratifizierung der Abkommen zuständig sind.
Bundesrat hiess Abkommen bereits gut
Auf Schweizer Seite hiess der Bundesrat die Abkommen bereits im Juni 2025 gut. Für die Unterzeichnung braucht er keine Ermächtigung durch eine andere Institution. Hingegen ist bei der Ratifizierung das Parlament federführend. Der Parlamentsentscheid unterliegt zudem einer allfälligen Volksabstimmung.
(AWP)
