Dabei gehe es etwa um den Namen des Fluggastes, sein Geburtsdatum, seine Staatsangehörigkeit, seine Reisepassdaten sowie grundlegende Fluginformationen. Gespeichert werden sollen die Daten in der Regel 48 Stunden.

«Diese Reform macht das Leben für normale Reisende einfacher, aber für Kriminelle schwieriger», sagte die Berichterstatterin für Strafverfolgungszwecke und Verbrechensverhütung, Assita Kanko (EKR). Demnach wird gewährleistet, dass die privaten Daten der Menschen geschützt bleiben.

Grundsätzlich gelten die Regeln nur für Flüge, die ausserhalb der EU starten, wie das Parlament mitteilte. Zu Zwecken der Strafverfolgung können demnach jedoch auch Flüge, die aus einem EU-Land abfliegen, betroffen sein.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache./agy/DP/zb

(AWP)