Nach Angaben der EU-Kommission arbeiten knapp 30 Millionen Menschen in der Union als sogenannte Plattformarbeiter. Gemeint sind damit Menschen, die ihre Dienste über eine Online-Plattform anbieten - etwa als Essenslieferant oder Fahrerin. Nach Schätzungen der Behörde sind davon circa 5,5 Millionen Menschen scheinselbstständig.

Das Gesetz soll den Angaben zufolge auch die Verwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz regeln: Eine Person, die auf einer Plattform arbeitet, darf demnach nicht aufgrund einer Entscheidung entlassen werden, die ein Algorithmus oder ein automatisiertes Entscheidungssystem getroffen hat. Ausserdem wird den Plattformen die Verarbeitung bestimmter Arten von personenbezogenen Daten untersagt.

«Viele Unternehmen haben in den vergangenen Jahren Rekordumsätze auf dem Rücken der Plattform-Arbeiter:innen erwirtschaftet, die häufig als Scheinselbstständige ohne soziale Absicherung für sie arbeiten. Die neuen Regeln werden Millionen Beschäftigten bessere Arbeitsbedingungen, Löhne und soziale Absicherung ermöglichen», sagte die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der Europa-SPD, Gaby Bischoff.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch zustimmen, das gilt aber als Formsache./rew/DP/ngu

(AWP)