Künftig können bei schweren Verkehrsverstössen wie Trunkenheit am Steuer oder extremem Rasen EU-weite Fahrverbote verhängt werden. Bisher waren Sanktionen nur auf das jeweilige Land beschränkt. Zudem wird das begleitete Fahren europaweit ausgeweitet.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, sinkt das Mindestalter für Lkw-Fahrer von 21 auf 18 Jahre, bei Busfahrern von 24 auf 21 Jahre. Wohnmobilfahrer dürfen nach einem Training künftig Fahrzeuge bis 4,25 Tonnen steuern.
Verpflichtende Gesundheitschecks für ältere Fahrer wird es entgegen früheren Diskussionen nicht geben. Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Zudem ist eine Übergangszeit von einem Jahr vorgesehen. Die Reform ist Teil des EU-Verkehrssicherheitspakets zur Reduzierung von Verkehrstoten./mjm/DP/jha
(AWP)