Bislang lag das EU-Ziel für den Anteil erneuerbarer Energien bis 2030 bei 32 Prozent. In Deutschland betrug der Anteil der erneuerbaren Energien nach Angaben des Umweltbundesamtes im vergangenen Jahr 20,4 Prozent.
Nationale Behörden sollten künftig nicht länger als zwölf Monate brauchen, um neue Anlagen für erneuerbare Energien zu genehmigen, wenn sie sich in sogenannten Anlaufgebieten befinden. Ausserhalb dieser Gebiete sollte der Prozess 24 Monate nicht überschreiten.
Die EU-Staaten müssen das Vorhaben nach Angaben des Parlaments noch billigen, das gilt aber als Formsache. Die Gesetzesänderung ist Teil des Klimaschutzpakets der EU, mit dem die Treibhausgasemissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um mindestens 55 Prozent gesenkt werden sollen./rew/DP/nas
(AWP)