Bei Deepfakes werden mit Hilfe Künstlicher Intelligenz täuschend echt wirkende Bild-, Video- oder Tonaufnahmen manipuliert oder erzeugt. Das neue Verbot soll die bisherigen Regeln ergänzen, indem es neben den Nutzenden auch die Anbieter der entsprechenden digitalen Werkzeuge ins Visier nimmt. Die an den Verhandlungen beteiligten Abgeordneten hatten betont, dass das Verbot nicht dazu führen soll, die Erstellung oder Manipulation von Bildern übermässig stark einzuschränken.
Was genau verboten sein soll
Dafür soll in dem neuen Gesetz genau definiert sein, was sexualisierte Inhalte sind und was nicht. Das Verbot zielt demnach auf KI-Anwendungen ab, die etwa die Erstellung von realistischen Bildern oder Videos vom Intimbereich erlauben - insbesondere von Genitalien, dem Anus, Po oder entblössten weiblichen Brüsten sowie von sexuell eindeutigen Handlungen.
Satirische Karikaturen sollen also ausgenommen bleiben. Auch nicht-einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie von Grok erstellt und auf X verbreitet wurden, könnten demnach erlaubt bleiben. Das neue Verbot soll aber explizit auch auf das Erstellen von Inhalten abzielen, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.
Verpflichtende Wasserzeichen für KI kommen später
Weitere Änderungen am KI-Gesetz sollen der KI-Branche zunächst zusätzliche Pflichten ersparen und auch die Anwendung von Künstlicher Intelligenz in der Wirtschaft mit Regelvereinfachungen erleichtern. An Teile des Gesetzes, die das Europäische KI-Amt ursprünglich bereits ab August durchsetzen sollte, müssen sich die Firmen hinter ChatGPT, Claude und Co. jetzt erst ab Dezember 2026 halten. Spätestens dann sollen die Anbieter KI-Inhalte etwa deutlich als solche kennzeichnen - generierte Bilder und Videos müssten sie also mit Wasserzeichen markieren./tre/DP/stw
(AWP)
