Für in diesen Ländern zugelassene Pflanzenschutzmittel soll nach dem Willen der grossen Kammer ein vereinfachtes und beschleunigtes Zulassungsverfahren in der Schweiz gelten. Die Schweiz soll als Grundlage in solchen Fällen die Genehmigung der Wirkstoffe durch die EU automatisch übernehmen.
Geprüft werden müssten die Mittel allerdings punkto Gewässerschutz. Ebenfalls müssten die Behörden klären, ob besondere Schweizer Bestimmungen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt eingehalten werden.
Zudem sollen Notfallzulassungen von Pflanzenschutzmitteln auch in der Schweiz anerkannt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Schweizer Landwirtschaft in Bezug auf die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln gegenüber den umliegenden Ländern keinen Nachteil hat.
Das Anliegen stiess im Nationalrat auf Zustimmung. Er hat den vorliegenden Gesetzesentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N), welcher modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen will, mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Bereits am Mittwoch stimmte die grosse Kammer über das Eintreten ab. Aus Zeitgründen folgte die Detailberatung aber erst am Folgetag. Das Geschäft geht weiter in den Ständerat.
Vorlage gibt Landwirtschaft Sicherheit
Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage kommen aus den Reihen von SVP, FDP und Mitte. «Die Schweizer Landwirtschaft ist in einer Krise», sagte Martin Haab (SVP/ZH) bereits am Vortag. Er argumentierte, dass in der neuen Verordnung alles geregelt sei, was geregelt werden müsse. Nicht nur bei den Verboten, sondern auch in den Zulassungen sollten kurze Fristen gelten.
«Wir haben heute unzumutbar lange Zulassungsverfahren und über 600 pendente Verfahren», sagte Beat Walti (FDP/ZH). Der Gesetzesentwurf stütze die Produktionskraft der Landwirtschaft. Alte Pestizide können so durch neue Pflanzenschutzmittel ersetzt werden.
Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zurück. Er strich im Rat deren Bedeutung für die Versorgungssicherheit heraus. Weiter sagte er: «Wir haben auch für den nötigen Schutz gesorgt.» Kommissionssprecher Oliver Feller (FDP/VD) resümierte: «Mit dem Gesetz haben wir mehr Vorhersehbarkeit und Stabilität.»
Jegliche Minderheiten scheiterten
Gegen die Vorlage wehrten sich Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP. Mit mehreren Minderheiten versuchten sie, die Vorlage abzuschwächen. Ihr Hauptanliegen ist der Umwelt- und Gewässerschutz.
im Vergleich zu den EU-Ländern, aus welchen die Pflanzenschutzmittel übernommen werden sollen, sei die Schweiz hügeliger und gebirgiger, machten sie geltend. Zudem sei die Schweiz auch regenreicher. Diese Punkte führten dazu, dass mehr Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser gelangten, sagte Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD). «Es geht um den Schutz des Grundwassers und die Umwelt, in der wir leben», sagte sie.
Franziska Ryser (Grüne/SG) setzte sich mit ihrer Minderheit erfolglos dafür ein, dass nur die Genehmigungen von Wirkstoffen in der EU ab 2023 automatisch übernommen werden sollten. Mit der Vorlage würden nämlich Wirkstoffe von vor 2000 oder teils auch aus dem vorletzten Jahrhundert zugelassen werden.
«Wer behauptet, solche Substanzen stehen für modernen Pflanzenschutz, der macht sich etwas vor», sagte sie. Sie bezweifle die systematische Prüfung der rückwirkend zugelassenen Wirkstoffe an und empfehle die aktualisierten EU-Richtlinien.
Jacqueline Badran (SP/ZH) versuchte zu bewirken, dass nur Wirkstoffe mit den höchsten Anwendungsvorschriften und dem bestmöglichen Schutzniveau zugelassen werden. «Wir können noch einen Schuh in die Sache reinhalten und es wird nicht alles automatisch übernommen», sagte sie. Diese wie auch alle anderen Minderheitsanträge lehnte die grosse Kammer ab.
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(AWP)