Zudem werden etwa die Einfuhr, der Erwerb und der Transport von Rohöl, Ölprodukten und Erdgas verboten sowie der Handel mit bestimmten Software-Produkten, Energietechnik, Schiffsausrüstungen, Edelmetallen und Diamanten untersagt.
Gegen Personen, die mit dem iranischen Atomprogramm in Verbindung stehen, werden wieder Einreiseverbote und Vermögenssperren eingeführt. Ähnliches gilt für Unternehmen und Organisationen.
EU setzt Absprachen aus New York um
Mit der Wiedereinführung der Sanktionen reagiert die EU auf das Ablaufen der von Deutschland, Grossbritannien und Frankreich ausgelösten Frist, um das internationale Atomabkommen mit dem Iran noch zu retten. Infolge waren am Wochenende UN-Sanktionsregeln wieder in Kraft getreten, die auch für die EU verbindlich sind.
Das Nuklearabkommen aus dem Jahr 2015 hatte eigentlich Beschränkungen des iranischen Atomprogramms vorgesehen, um den Bau einer Atombombe auszuschliessen. Im Gegenzug wurden Sanktionserleichterungen ausverhandelt. Weil sich der Iran nicht an seine Verpflichtungen gehalten hat, werden nun international wieder Strafmassnahmen in Kraft gesetzt.
Sie ergänzen die Sanktionen, die die EU wegen Verstössen gegen die Menschenrechte sowie die militärische Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verhängt hat oder im Zuge der Atomsanktionserleichterungen nicht aufgehoben hatte. Zu ihnen gehört etwa auch ein Waffenembargo./aha/DP/men
(AWP)