Ähnlich äusserte sich die EU-Aussenbeauftragte Kaja Kallas. Sie schrieb, die EU werde die wichtige Arbeit IStGH weiter unterstützen und seine Unabhängigkeit schützen. Eine Sprecherin sagte, man werde die Auswirkungen der Sanktionsentscheidung beobachten und mögliche Reaktionen prüfen.
Dazu könnte etwa die Anwendung der sogenannten Blocking-Verordnung zählen. Über diese könnten europäische Unternehmen dazu gebracht werden, an der Umsetzung von US-Sanktionen nicht mitzuwirken.
Die US-Regierung wirft dem Gericht mit Sitz in Den Haag ein grundloses und gezieltes Vorgehen gegen die USA und Israel vor. Zwei sanktionierten Richterinnen legt Washington konkret zur Last, eine Untersuchung gegen US-Soldaten in Afghanistan genehmigt zu haben. Den zwei anderen Richterinnen werfen die USA vor, dass sie im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg Haftbefehle gegen den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu und den früheren Verteidigungsminister Joav Galant ermöglicht haben.
Aufgrund der Sanktionen wird etwaiger Besitz der Richterinnen in den USA eingefroren. Zudem dürfen US-Firmen und US-Bürger keine Geschäfte mehr mit ihnen machen. Ein Einreiseverbot erliess die US-Regierung hingegen nicht.
Gericht verfolgt schwerste Verbrechen
Die betroffenen Richterinnen sind die ugandische Richterin Solomy Balungi Bossa, die Peruanerin Luz del Carmen Ibáñez Carranza, die aus Benin stammende Reine Alapini-Gansou sowie die aus Slowenien stammende Richterin Beti Hohler.
Das Gericht verfolgt seit 2002 schwerste Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Alle EU-Staaten gehören ihm an; die USA, Israel und auch Russland sind keine Vertragsstaaten.
Trump hatte bereits in seiner ersten Amtszeit als US-Präsident Sanktionen angeordnet, als das Gericht mutmassliche Kriegsverbrechen von US-Soldaten in Afghanistan untersucht hatte. Diese machte sein Nachfolger Biden wieder rückgängig./aha/DP/mis
(AWP)