Die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes um ein zusätzliches Jahr bringe Klarheit und Planbarkeit für die geflüchteten Menschen, schrieb der Rat der Mitgliedstaaten in einer Mitteilung. Derzeit lebten in der EU 4,38 Millionen Personen mit diesem Schutzstatus.

Ein formeller Entscheid für die Verlängerung steht noch aus, gilt aber als Formsache. Der Entscheid werde dann im Amtsblatt der EU publiziert werden und einen Tag später in Kraft treten.

Der Schutz beschränkt sich neu auf Personen, die in der Ukraine keinen Wehrdienst leisten müssen, wie es im Communiqué weiter hiess. Damit würden die Verteidigungsbedürfnisse der Ukraine berücksichtigt werden. Diese Änderung gelte einzig für neue Antragsteller auf vorübergehenden Schutz.

Bundesrat will der EU folgen

Der Schweizer Bundesrat machte im Juni einen Vorschlag für die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes, der die gleiche Einschränkung vorsieht. Er stimme sich mit der EU ab, um Sekundärmigration zwischen europäischen Ländern zu verhindern, schrieb er in einer Mitteilung. Der Vorschlag befindet sich in einer Konsultation.

Der Kommissar für Menschenrechte des Europarats - einer von der EU unabhängigen Organisation - äusserte Kritik an der Einschränkung. Diese gebe Anlass zu Menschenrechtsbedenken, liess Michael O'Flaherty im Juni verlauten, als die Europäische Kommission die Verlängerung vorschlug.

Brüssel wies die Kritik damals zurück. Menschenrechte würden stets berücksichtigt, sie seien nicht verhandelbar, sagte der zuständige Kommissar. Er fügte an, dass der vorübergehende Schutz nicht mit einem Asylverfahren gleichzusetzen sei.

Den vorübergehenden Schutz erhalten grundsätzlich alle Personen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs aus der Ukraine flüchten. Bei Asylverfahren wird die Situation jeder einzelnen Person individuell geprüft. Für Ukrainer im wehrfähigen Alter bliebe der Zugang zu einem Asylverfahren bestehen.

(AWP)