Bislang war es nötig, dass Asylsuchende eine enge Verbindung zu einem solchen Drittstaat haben, etwa durch Familienangehörige oder einen längeren Aufenthalt. Künftig soll es schon reichen, wenn ein Abkommen zwischen einem Mitgliedstaat und dem Drittstaat besteht. Ob ein Mensch theoretisch ein Recht auf Asyl in der EU hätte, spielt für eine solche Abschiebung keine Rolle. Die Mitgliedsländer sind nicht verpflichtet, das zu prüfen.

Schnellere Abschiebungen in Länder Nordafrikas und Südasiens

Die EU-Staaten gaben zudem final grünes Licht für eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie soll künftig für alle Mitgliedstaaten gelten. Dabei geht es um die nordafrikanischen Länder Marokko, Tunesien und Ägypten sowie das Kosovo, Kolumbien und die südasiatischen Staaten Indien und Bangladesch.

In diese Länder soll künftig durch ein beschleunigtes Asylverfahren schneller aus Deutschland und anderen EU-Staaten abgeschoben werden können - allerdings nicht zwingend automatisch, da die Asylgründe dennoch geprüft werden sollen.

Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.

Die strengeren Migrationsregeln sollen fast alle zusammen mit der europäischen Asylreform ab dem 12. Juni 2026 in Kraft treten./tre/DP/jha

(AWP)