Den Angaben zufolge gilt nach dem Willen der EU-Staaten künftig als Angestellter, wer drei von sieben Kriterien erfüllt. Dazu zählen eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen und Regeln für das Auftreten oder Verhalten der Arbeiterinnen und Arbeiter.
Die Pläne müssen noch mit dem Europaparlament verhandelt werden, das bei dem Thema ein Mitspracherecht hat. Sie gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission zurück. Diese will erreichen, dass Millionen von Arbeiterinnen und Arbeitern etwa Anspruch auf Mindestlohn und geregelte Arbeitszeiten bekommen.
Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung bei dem EU-Ministertreffen in Luxemburg. Aus der an der Bundesregierung beteiligten FDP wurde das Vorhaben kritisiert. Die Europaabgeordnete Svenja Hahn sprach von einem Angriff auf die Solo-Selbstständigkeit. Neben Deutschland unterstützen nach Angaben der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft auch Spanien, Estland, Griechenland und Lettland das Vorhaben nicht./mjm/DP/men