Grundlage der Verständigung war ein Vorschlag der EU-Kommission. Bevor Änderungen in Kraft treten, muss eine Einigung mit dem Europäischen Parlament gefunden werden.
Importeure müssen seit dem 1. Januar einen CO2-Preis für Emissionen zahlen, die bei der Produktion bestimmter Waren entstehen. Dieser sogenannte CO2-Grenzausgleichsmechanismus mit dem Namen CBAM soll verhindern, dass günstige, aber klimaschädlich hergestellte Produkte auf dem europäischen Markt klimafreundliche und dadurch teurere Konkurrenz verdrängen. Wenn Stahl etwa in China klimaschädlicher hergestellt wird als in der EU, wird dieser Unterschied preislich ausgeglichen.
Bislang werden nur Grundmaterialien wie Stahl, Aluminium, Zement, Dünger, Wasserstoff und Elektrizität erfasst. Das soll sich nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission künftig ändern - um eine Abwanderung ins Ausland sowie eine Förderung klimaschädlicher Produktion im Ausland zu verhindern. Zudem sollen Schlupflöcher in der Regulierung geschlossen werden./wea/DP/zb
(AWP)
