Trump dürfte sich damit auf den Paragrafen 301 des US-Handelsgesetzes von 1974 berufen. Dieser räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich «ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden» Handelspraktiken aktiv zu werden und etwa Zölle zu erheben. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor Untersuchungen durchgeführt, Kommentare eingeholt und Anhörungen abgehalten wurden.

Der US-Handelsbeauftragter Jamieson Greer hatte am Donnerstagabend auch auf Basis von Paragraf 301 gegen rund 60 Handelspartner wegen angeblich unzureichender Massnahmen gegen Zwangsarbeit neue Zölle verhängt.

EU-Kommission hatte Google zu Milliardenstrafe verdonnert

Am Donnerstag hatte die Europäische Kommission gegen den US-Konzern eine Strafe von 890 Millionen Euro (eine Mrd. US-Dollar) wegen unfairer Geschäftspraktiken verhängt. Google habe mit seiner Suchmaschine sowie dem App-Marktplatz Google Play Wettbewerbsregeln verletzt und seine Konkurrenz widerrechtlich benachteiligt, hiess es zur Begründung.

Konkret wirft die Brüsseler Behörde dem US-Konzern laut Mitteilung vor, eigene Angebote wie etwa Googles Sportergebnisse oder Hotelsuche in den Suchergebnissen stärker in den Vordergrund zu stellen. Die eigenen Produkte würden zum Beispiel durch optisch hervorgehobene Darstellungen - etwa eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen bei der WM - prominenter angezeigt als die der Konkurrenz, so die EU-Kommission./ngu/DP/he

(AWP)