Konkret geht es um Fälle zwischen 2002 und 2017. Der Branchenverband Acea und 16 grosse Autohersteller haben den Angaben zufolge wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen. Dabei hätten sie rechtswidrige Absprachen getroffen, wonach Unternehmen beispielsweise nicht für die Zerlegung von Altfahrzeugen bezahlt werden sollten. Die Autobauer hätten zudem ihre individuellen Vereinbarungen mit Autodemontagebetrieben untereinander ausgetauscht und ihr Verhalten koordiniert.
Zudem hätten sie vereinbart, nicht damit zu werben, wie gut ihre Autos recycelt werden könnten, so dass Verbraucher diese Infos bei der Wahl eines Fahrzeugs nicht berücksichtigen konnten. So sollte Druck auf die Unternehmen verringert werden, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen./mjm/DP/jha
(AWP)