Mit dem Sanktionsbeschluss setzte die EU eine politische Grundsatzvereinbarung von einem Aussenministertreffen am 11. Mai um. Er hat zur Folge, dass in der EU Vermögenswerte eingefroren werden müssen. Für Personen gelten zusätzlich ein EU-Einreise- und Durchreiseverbot.

Zu den Sanktionierten zählen etwa die Siedlungsbewegung Nachala und ihre Direktorin Daniella Weiss. «Durch ihre Aktivitäten spielt Nachala eine entscheidende Rolle bei der Erleichterung und Förderung von Zwangsmassnahmen, die zur Vertreibung von Palästinensern führen und ihr Eigentumsrecht, ihr Recht auf Privat- und Familienleben und ihr Recht auf Selbstbestimmung sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit verletzen», heisst es in der Begründung im Amtsblatt der EU. Von Nachalas Aussenposten gehe fortdauernd Gewalt durch Siedler aus. Mehrere Aussenposten seien auf Land in palästinensischem Privatbesitz errichtet worden.

EU will Zeichen setzen

Mit den Sanktionen will die EU ein klares Zeichen gegen die Gewalt von Siedlern setzen. Seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023 und dem dadurch ausgelösten Gaza-Krieg hat die Gewalt radikaler israelischer Siedler gegen Palästinenser und deren Eigentum im besetzten Westjordanland deutlich zugenommen. In israelischen Medien ist dabei zunehmend von «jüdischem Terror» die Rede.

Die EU sieht zudem sowohl die Angriffe gegen Palästinenser als auch den Siedlungsbau im Westjordanland als Hindernisse für internationale Bemühungen um eine langfristige Friedenslösung im Nahost-Konflikt. Experten stufen die Siedlergewalt auch als Teil einer Strategie der rechtsreligiösen Regierung in Israel ein, mit dem Ziel einer Vertreibung von Palästinensern im besetzten Westjordanland, um dort längerfristig eine weitere Landnahme zu ermöglichen.

Die EU hatte erstmals 2024 Sanktionen wegen Siedlergewalt verhängt. Zuletzt wurden weitere geplante Massnahmen allerdings lange von Ungarn blockiert. Die politische Einigung in Brüssel wurde erst nach dem Regierungswechsel dort möglich./aha/DP/jha

(AWP)