Sie bemängelt unter anderem die Definition des Auftraggebers im deutschen Recht. Diese sei unklar, was die Auswahl des richtigen Vergabeverfahrens erschwere. Zudem müssten sich Auftraggeber im Postsektor nicht an Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe halten.
Die Kommission hatte Deutschland nach eigenen Angaben bereits 2019 zweifach zum Handeln aufgefordert, 2021 folgte eine begründete Stellungnahme der Brüsseler Behörde. Die Bundesregierung habe zwar teilweise nachgesteuert. Nach wie vor bestünden aber drei der acht kritisierten Punkte, weshalb die Kommission nun vor Gericht zieht.
Die Brüsseler Behörde betonte, ein geregelter Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben sei für alle Seiten wichtig. Für Unternehmen schaffe er faire Bedingungen, während er Behörden die Suche nach dem besten Angebot ermögliche./jcf/DP/jha
(AWP)