Da Evonext eine Reverse-Takeover-Transaktion anstrebt, fasste die GV auch verschiedene Entschlüsse, die damit im Zusammenhang stehen. Neben der Erhöhung des Kapitalbands wurde dabei auch eine Opt-out-Klausel in die Statuten aufgenommen. Diese entbindet Aktionäre davon, beim Überschreiten eines Schwellenwerts ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu unterbreiten.

Der Verwaltungsrat sei weiterhin auf der Suche nach einem Interessenten für eine Übernahme, heisst es weiter. Man sei «optimistisch», dass ein geeigneter Kandidat gefunden werde. Zu gegebenem Zeitpunkt wolle das Unternehmen über Fortschritte informieren.

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(AWP)