Man habe sich damals im Vorstand mit strategischen Fragen beschäftigt und unter anderem mit wirtschaftlichen, organisatorischen und finanztechnischen Fragen auseinandergesetzt, sagte Zetsche. Seiner Erinnerung zufolge habe auf der Tagesordnung zu Vorstandssitzungen aber nie die Frage nach Zulassungsvorschriften gestanden.
Die Dieselaffäre wurde 2015 zunächst durch Vorfälle bei Volkswagen bekannt. Zahlreiche Anleger werfen dem börsennotierten Stuttgarter Autobauer vor, sie nicht rechtzeitig über die Abgasthematik informiert zu haben - und verlangen deshalb für entstandene Verluste Schadenersatz. Mercedes bestreite sowohl eine solche Vorstandsentscheidung als auch das Verwenden unzulässiger Abschalteinrichtungen, hiess es vom OLG./rwi/DP/nas
(AWP)
