Problematische Pflichtstrafe

Gerade daraus ergibt sich nach Ansicht von Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut ein juristisches Problem. «So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist», sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. «Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben», sagte er.

Das neue Gesetz gehöre daher für ihn zu «den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben». Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang. Selbst bei der bisher in Israel geltenden Todesstrafe für NS-Verbrecher sei die Hinrichtung die Höchststrafe, aber nicht zwingend.

Kritik wegen Diskriminierung

Das neue Gesetz richte sich ausschliesslich gegen Terroristen, die Juden angreifen, erklärte Fuchs weiter. Seinen Worten zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Der israelische Bürgerrechtsverband hatte direkt nach der Verabschiedung des Gesetzes Klage dagegen beim höchsten Gericht eingereicht.

Vertreter der Opposition hatten der rechtsreligiösen Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu vorgeworfen, sie schadeten mit dem Gesetz wissentlich und ohne Not dem internationalen Ansehen Israels - obwohl es auch ihnen klar sei, dass das höchste Gericht es mit hoher Wahrscheinlichkeit kippen werde./le/DP/zb

(AWP)