Die Bank Lombard Odier hat keine ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäscherei getroffen. Ein früherer Vermögensverwalter wurde der Geldwäscherei für schuldig befunden und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt. Die Strafkammer hat zudem die Einziehung von 400 Millionen Franken angeordnet.
Die Genfer Privatbank ist mit dem Urteil nicht einverstanden und wird Berufung einlegen, wie das Institut in einer Stellungnahme festhält. Es hält daran fest, dass es zum damaligen Zeitpunkt über robuste interne Kontrollmechanismen und Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäscherei verfügt habe, die den organisatorischen Anforderungen des Schweizer Strafrechts entsprochen hätten.
Verfahren gegen Gulnara Karimowa eingestellt
Das Verfahren gegen die Usbekin Gulnara Karimowa, die als Hauptangeklagte im Verfahren galt, hat die Strafkammer eingestellt. Grund dafür ist die Verjährungsfrist. Karimowa verbüsst bis Dezember 2028 in ihrer Heimat eine Freiheitsstrafe.
Die usbekischen Behörden verweigern ihr die Ausreise, so dass kein erstinstanzliches Urteil vor Ablauf der Frist gefällt werden könne. Auch gegen Karimowas «rechte Hand» wurde das Verfahren eingestellt. Er lebt in Russland im Exil und es wurden internationale Haftbefehle gegen ihn erlassen.
(AWP)

