Im vergangenen Jahr war geprüft worden, ob Shein die Verbraucherverordnung einhalte. Die Behörde wirft dem Online-Riesen vor, dass dies in zahlreichen Punkten nicht der Fall sei. Shein habe Verkaufsbestätigungen versandt, die nicht konform waren. So fehlten Preis, Datum, Lieferzeitraum, Informationen zum Verkäufer und zur Garantie sowie zum Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht sei auch nicht eingehalten worden. Verbraucherinnen und Verbraucher hätten nicht unter den vorgesehenen Bedingungen vom Verkauf zurücktreten können. Auch habe Shein nicht ausreichend Informationen zu Umweltstandards ihrer Produkte geliefert - etwas mit Blick auf Mikroplastik, hiess es von der Behörde.
Ein Sprecher von Shein stellte klar, dass das Unternehmen die Strafe anfechten wolle. Es sei kein Schaden für Verbraucher ersichtlich geworden. Die von der Behörde angemahnten Informationen seien im Kundenkonto verfügbar gewesen und Grund für ausbleibende Umweltinformationen sei ein technischer Fehler gewesen. Eine solch hohe Sanktion sei nicht zu rechtfertigen, bemängelte Shein.
Bereits im vergangenen Jahr hatte Frankreich Shein eine Strafe in Höhe von 40 Millionen Euro auferlegt, damals wegen Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei Preisnachlässen./rbo/DP/men
(AWP)
