Die Boni wurden in den Jahren 2010 bis 2013 ausbezahlt und sollten den finanziellen Erfolg der Fussball Weltmeisterschaft in Südafrika 2010 honorieren, wie das Bezirksgericht Zürich am Freitag mitteilte.
Der Weltfussballverbands (Fifa) verklagte die ehemaligen Funktionäre auf Rückzahlung, weil sie über die Bonuszahlungen in gemeinsamem Zusammenwirken mit Interessenkonflikten entschieden hätten.
Das Gericht wies nun ist die Forderung auf Schadenersatz wegen der erfolgten Bonuszahlungen vollumfänglich ab, wie es schreibt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, er kann beim Obergericht des Kantons Zürich angefochten werden.
Gegenseitiges Mitwirken
Der damalige Fifa-Präsident Blatter erhielt einen Bonus von 11 Millionen Franken, der damalige Direktor Finanzen und Administration Kattner einen von 3 Millionen Franken. Zudem gingen 9 Millionen Franken an den weiteren damaligen Funktionär Jérôme Valcke
Gemäss dem Gericht wirkten die einzelnen Begünstigten an den Entscheidungen über die Boni der jeweils anderen zumindest mit. Dennoch liege bei Kattners Bonus kein Interessenkonflikt vor, weil durch zwei Vorgesetzte - einer davon der Beklagte Blatter - entschieden wurde. Gleiches gelte beim Bonus an Jérôme Valcke, der von seinem Vorgesetzten Blatter festgesetzt wurde, so das Gericht.
Interessenskonflikt bei Blatter
Hingegen kommt es zum Schluss, dass bei Blatters Bonus Interessenskonflikte vorlagen. Und zwar, weil Vizepräsident Julio Grondona über den Bonus von Präsident Blatter und fast gleichzeitig Präsident Blatter über den Bonus von Vizepräsident Grondona entschieden habe.
«Die beiden Funktionäre waren auf das Wohlwollen ihres Gegenübers angewiesen, um selber hohe Boni zu erhalten», schreibt das Gericht. Allerdings hätte Blatters Bonus von einem neben- oder übergeordneten Organ geprüft werden können, hielt das Gericht fest.
Zudem hebt es hervor, dass das Fifa-Exekutivkomitee für die Jahresrechnung verantwortlich war: «Die Bonuszahlungen waren keine Bagatellbeträge, die hätten untergehen können.» Dennoch führten sie zu keinen Rückfragen oder Abklärungen.
Und: Der Vergütungsausschuss der Fifa habe die Boni für das Jahr 2013, also die letzte Tranche, genehmigt. Die Fifa liess die Kaderlöhne von einer externen Prüfstelle analysieren. Diese kam zum Schluss, sie seien marktüblich. Die Beklagten durften deshalb laut Gericht «in guten Treuen» davon ausgehen, dass die Fifa die erfolgten Bonuszahlungen genehmigte.
(AWP)