Banken müssen nach geltendem Recht Systeme betreiben, um Geschäftsbeziehungen und einzelne Transaktionen im Zahlungsverkehr zu erkennen, die Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstige strafbare Handlungen geben.
Die Monitoring-Systeme müssen laut Bafin abhängig vom Umfang der Geschäfte und Risikolage der Banken angemessen ausgestaltet sein und regelmässig von einem unabhängigen Prüfer kontrolliert werden. Zudem solle nachvollziehbar sein, nach welchen Kriterien auffällige Transaktionen identifiziert werden.
Die Helaba hat demnach von Oktober 2022 bis September 2023 gegen diese Vorschrift verstossen. Die Landesbank ist Dienstleister für Sparkassen in Hessen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg. Im vergangenen Jahr erzielte sie einen Gewinn von 526 Millionen Euro./als/DP/mis
(AWP)