Das schreibt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im am Mittwoch veröffentlichten Bericht zur gesetzlich vorgeschriebenen regelmässigen Subventionsüberprüfung. 2024 stellte der Bund 284 Kredite für insgesamt über 48,4 Milliarden Franken für Finanzhilfen und Abgeltungen bereit.

Die EFK kritisiert, dass die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) nur Subventionen in Form von Ausgabenkrediten prüft. Doch subventioniert werde zum Beispiel auch mit unentgeltlichen oder vergünstigten Leistungen, über Fonds oder über Steuervergünstigungen.

Die EFV verfüge über keine abschliessende Aufstellung dieser Arten von Subventionen, hält die EFK fest. Die Finanzverwaltung will prüfen, auf welchem Weg Abhilfe geschaffen werden könnte. Eine Übersicht der Steuervergünstigungen will sie vorlegen, sobald diese vorliegt, wie sie in einer Stellungnahme zum Bericht schreibt.

Hinsichtlich Sparpotenzial durch den Verzicht auf Subventionen bewirkten die Prüfungen wenig, bemängelt die EFK zudem. Zwischen 2014 und 2024 konnte sie gerade vier Fälle ausmachen, in denen Verzichtsmassnahmen zu Einsparungen von insgesamt 2,3 Millionen Franken führten. Sie empfiehlt, dass unabhängige Experten Subventionen regelmässig überprüfen sollten.

Eine regelmässige externe Überprüfung von Subventionen würde zu Doppelspurigkeiten führen, hält die Finanzverwaltung in ihrer ablehnenden Stellungnahme dagegen. Und ohne Spardruck dürfte die Wirkung beschränkt sein. Externe Prüfungen von Subventionen gebe es bei Bedarf bereits, schreibt sie zudem.

Auch eine Befristung von Subventionen könnte konsequenter angewendet werden, findet die Finanzkontrolle. Die Finanzverwaltung verweist auf die entsprechenden Vorgaben im Subventionsgesetz und versichert, in Zukunft «ein noch stärkeres Augenmerk» auf diesen Punkt zu haben.

(AWP)