Namentlich seien die Mindestanforderungen für Eigenmittel und Amortisation sowie die qualitativen Anforderungen in der Grundpfandrichtlinie geändert worden, teilte die Finma am Mittwoch mit. Die Änderungen treten gleichzeitig mit der revidierten bundesrätlichen Eigenmittelverordnung und der Finma-Verordnung über die Kreditrisiken der Banken und Wertpapierhäuser am 1. Januar 2025 in Kraft. Die Finma werde die Anwendung der neuen Mindeststandards überwachen und bei Bedarf Massnahmen bei einzelnen Instituten ergreifen, heisst es.

Weiterhin betrachtet die Finma eine Immobilien- und Hypothekarmarktkorrektur als eines der Hauptrisiken für den Schweizer Finanzmarkt. Besonders bei Finanzierungen von Renditeliegenschaften ortet die Behörde aufgrund von Stresstests grosses Verlustpotenzial bei den Instituten. Das liege daran, dass Renditeobjektfinanzierungen höhere Risiken als Eigenheimfinanzierungen aufwiesen und dass diese bei vielen Instituten einen bedeutenden Anteil am gesamten Hypothekarportfolio einnähmen, erklärte die Finma.

Im Einklang mit den Basel-III-Standards werden nun differenzierte Risikogewichtungen für beide Finanzierungstypen eingeführt. Im Ergebnis würden die Risikogewichte von höher belehnten Renditeobjekten neu deutlich höher ausfallen als bisher, heisst es. Im Gegenzug werden die 2019 verschärften Mindestanforderungen an Eigenmittel und Amortisationen für Renditeobjekte aufgehoben.

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(AWP)