«Marco Piero Garzetti wird jegliche Tätigkeit in leitender Stellung bei einer oder einem von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma Beaufsichtigten für die Dauer von fünf Jahren ab Rechtskraft dieser Verfügung verboten», heisst es in einer auf der Finma-Seite publizierten Unterlassungsanweisung, die vom 1. Mai datiert.
Die Finma entscheide im Einzelfall, ob sie Verfügungen zu Untersuchungen publiziert, teilt die Behörde auf Nachfrage der Nachrichtenagentur AWP mit. Das gelte auch für die Nennung von Namen jener Personen, die mit einem Berufsverbot belegt wurden. Das Benennen von fehlbaren Instituten und Personen soll unter anderem auch abschreckend wirken.
Am Vortag hatte die Finma bekannt gegeben, dass sie bei der Fondsgesellschaft SFM und beim Vermögensverwalter BZ durchgreift. Sie habe im Rahmen einer Untersuchung «gravierende Verstösse» gegen Verhaltensregeln festgestellt. Dabei seien Anlagegelder via Fonds in illiquide Anleihen geflossen. Garzetti war Chef des BZ.
Öffentlich bekannt wurde Garzetti vor drei Jahren bei einem Übernahmeversuch des Zürcher Vermögensverwalters GAM. Sein Angebot wurde damals allerdings ablehnt, weil es GAM «erheblich» unterbewertet habe.
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(AWP)
