Mirabaud habe «schwer gegen finanzmarktrechtliche Bestimmungen verstossen», teilte die Finma am Dienstag mit. Die Verfehlungen standen im Zusammenhang mit einem offenbar sehr bedeutenden Kunden des Instituts, einem zwischenzeitlich verstorbenen Geschäftsmann, dem Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde. Im Rahmen der ab 2010 eingegangenen Geschäftsbeziehungen mit Firmen und mit «komplexen Strukturen» rund um diesen Geschäftsmann verwaltete Mirabaud bis zu 1,7 Milliarden US-Dollar an Vermögen. Zeitweise sei dies fast zehn Prozent der gesamthaft von der Bank verwalteten Kundenvermögen gewesen.

Das sogenannte Enforcement-Verfahren der Finma gegen Mirabaud wurde schon im Juni 2023 abgeschlossen. Die Bank hatte sich vor Gericht aber gegen eine öffentliche Information der Aufsichtsbehörde über das Verfahren gewehrt. Die Beschwerde der Bank sei nun vom Bundesgericht abgewiesen worden, heisst es.

Mangelhafte Überprüfung

Laut der Finma hat die Genfer Bank die wirtschaftliche Berechtigung sowie die wirtschaftlichen Hintergründe zahlreicher Transaktionen mangelhaft überprüft und dokumentiert. Dies, obwohl Hinweise auf erhöhte Geldwäschereirisiken und seit 2018 konkrete Warnmeldungen bezüglich dieser Kundenbeziehungen vorgelegen hätten.

Die Bank Mirabaud habe insgesamt über keine angemessene Organisation und kein genügendes Risikomanagement verfügt, um diese Geschäftsbeziehungen zu überwachen, stellt die Finma fest. Das bedeute einen schweren Verstoss über einen längeren Zeitraum gegen die finanzmarktrechtlichen Vorschriften bezüglich einer angemessenen Organisation (Governance), wie auch bezüglich des Risikomanagements und der Geldwäschereiprävention.

Neben der Einziehung des unrechtmässig erwirtschafteten Gewinns von 12,7 Millionen Franken zugunsten der Staatskasse hat die Finma eine Reihe weiterer Massnahmen verfügt. So muss die Bank das Dispositiv zur Geldwäschereibekämpfung weiter anpassen und das Kontrollsystem ausbauen. Weiter muss die Bank nun alle ihre Kundenbeziehungen aus einer Risikoperspektive überprüfen und dann über deren Weiterführung entscheiden. Zudem muss die Bank sämtliche Transaktionen mit erhöhten Risiken von 2018 bis 2022 durchleuchten.

Prüfbeauftragter im Einsatz

Bis zur vollständigen Umsetzung der Massnahmen, ist es Mirabaud zudem untersagt, zusätzliche Kundschaft mit erhöhten Geldwäschereirisiken aufzunehmen. Zudem sind der Bank alle Tätigkeiten untersagt, welche die «operationellen Risiken» erhöhen. Zur Überwachsung der Massnahmen hat die Finma einen Prüfbeauftragten eingesetzt.

Mirabaud betonte am Dienstag in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur AWP, dass sie sich in dem Verfahren vollumfänglich kooperativ gezeigt habe. Die Bank habe in den vergangenen Jahren operative, organisatorische und personelle Massnahmen zur Verbesserung ihrer Risiko- und Compliance-Prozesse ergriffen und verpflichte sich, in dieser Hinsicht «die höchsten Standards einzuhalten».

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(AWP)