Die Finma versprach auch Augenmass bei der Umsetzung. Sie werde das Regime «pragmatisch und proportional» umsetzen, erklärte die Behörde. Der Aufwand für kleine Banken mit einfacher Struktur solle gering ausfallen.
Die positive Reaktion ist wenig überraschend. Der Bundesrat nimmt mehrere zentrale Forderungen der Finma selbst auf.
Finma darf Bussen verhängen
So soll die Aufsicht neue gesetzliche Befugnisse in den Bereichen Corporate Governance, Frühintervention, Stabilisierung und Abwicklung erhalten. Die Finma darf demnach künftig früher eingreifen und Massnahmen anordnen sowie bei gravierenden Problemen auch Bussen verhängen. Geplant ist zudem, dass Beschwerden gegen solche Eingriffe nicht mehr automatisch aufschiebende Wirkung haben.
Die Finma begrüsste insbesondere die vorgesehenen «präventiv und disziplinierend» wirkenden Instrumente. Darunter fällt etwa die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes. Dieses ermögliche eine eindeutige Zuweisung von Rechenschaften bei den Banken und gezielte neue Sanktionen, teilte die Aufsicht mit. Darunter fällt auch die Möglichkeit der Rückforderung bereits ausbezahlter variabler Vergütungen oder Bonuskürzungen.
Die Aufsicht begrüsst auch die neuen Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken mit ausländischen Tochtergesellschaften. Diese würden der betroffenen Bank in einem Krisenfall mehr Optionen lassen, sich selbst zu retten, hiess es.
Der Bundesrat hatte am Freitag Eckwerte für eine Revision des Bankengesetzes veröffentlicht. Diese sollen helfen, Lehren aus der Notübername der Credit Suisse durch die Konkurrentin UBS im März 2023 zu ziehen.
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(AWP)