Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte am Dienstag in einem Teilentscheid die Finma-Verfügung vom März 2023 aufgehoben, wonach die sogenannten AT1-Anleihen der angeschlagenen CS im Wert von gut 16 Milliarden Franken auf Null abgeschrieben werden mussten. Mit diesem Urteil habe sich das BVGer jedoch noch nicht zu den Folgen dieser Aufhebung geäussert, betont die Finma in der Mitteilung.

Die Finma stützte sich bei ihrer Verfügung unter anderem auf die Notverordnung des Bundesrates. Die Abschreibung war Teil eines Gesamtpakets zur Stabilisierung der Credit Suisse durch eine Fusion mit der UBS, betont die Finma in der Mitteilung. 

Gegen die Finma-Verfügung hatten etwa 3000 Beschwerdeführer in rund 360 Verfahren geklagt.

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(AWP)