Eine entsprechende parlamentarische Initiative von Maya Graf (Grüne/BL) lehnte der Ständerat am Dienstag mit 23 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Damit ist das Geschäft erledigt.

Mit dem Entscheid folgte der Rat der knappen Mehrheit seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Diese beantragte dem Rat im Vorfeld mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Matthias Michel (FDP/ZG), der Initiative zur Weiterführung der Lohngleichheitsanalysen keine Folge zu geben.

Fortschritte nachhaltig sichern

Eine Auswertung des Arbeitnehmenden-Dachverbands Travail Suisse habe laut der Initiantin Graf aufgezeigt, dass es erhebliche Lücken und Probleme bei der Anwendung des Gleichstellungsgesetzes gebe, was eine weitere Revision erforderlich mache.

Auch verringere sich der Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern nur zögerlich. «Die Schweiz gehört zu den Schlusslichtern in Europa, nach wie vor», sagte Graf im Rat. Daher müsse die sogenannte «Sunset-Klausel» im Gesetz über die Gleichstellung gestrichen werden. Diese sieht vor, dass grosse Unternehmen nur bis 2032 dazu verpflichtet sind, Lohngleichheitsanalysen durchzuführen.

Eine «Sunset-Klausel» ist eine Bestimmung in einem Gesetz, die festlegt, dass die Bestimmung nach Ablauf einer bestimmten Zeit automatisch ausser Kraft tritt, sofern das Parlament sie nicht vorab ausdrücklich verlängert. Die Hälfte der Unternehmen missachte sogar das Gesetz, sagte Graf. «Welchen Sinn hat ein Gesetz mit Verfallsdatum?»

Eine Mitte-Links-Minderheit im Rat beantragte, der Initiative von Graf Folge zu leisten. «Wollen wir die Fortschritte bei der Lohngleichheit nachhaltig sichern, oder ziehen wir die Leiter weg, bevor wir das Dach nachhaltig erklimmt haben», sagte Minderheitssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU).

Eine Streichung der «Sunset-Klausel» bedeute zudem nicht, dass neue Bürokratie aufgebaut würde. Die Bundesverfassung verpflichte zur Lohngleichheit. Daher sollte die Kontrollpflicht für grosse Unternehmen über 2032 hinaus bestehen bleiben.

Schwächung des Vertrauens in die Gesetzgebung

Die Mehrheit im Rat wiederum erachtete es als verfrüht, die Klausel abzuschaffen. «Soll das Parlament die Spielregeln bereits während des Spiels wieder ändern?», fragte Berichterstatter Jakob Stark (SVP/TG). Dies sei eine parlamentarische Grundsatzfrage. Eine Abschaffung der Klausel weit vor dem Ende der Frist würde das Vertrauen in die Gesetzgebung schwächen.

Der Bundesrat sei zudem gesetzlich dazu verpflichtet, die Wirkung der Lohngleichheitsanalyse zu evaluieren. Auch habe der Bundesrat bereits beschlossen, den Bericht bereits 2027 anstatt erst 2029 vorzulegen. Erst mit diesem Bericht bestehe eine Grundlage für weitere Bewertungen, so Stark. Dann hätten Landesregierung und Parlament noch lange Zeit, denn die Klausel greife erst Ende Juni 2032. Die Klausel jetzt abzuschaffen, würde heissen, «dem Bundesrat das Heft aus der Hand zu nehmen», sagte der Thurgauer Ständerat weiter.

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(AWP)