"Beim Kampf um die besten Talente müssen Unternehmen über ein konkurrenzfähiges Entschädigungsmodell verfügen. Dazu gehört auch eine flexible Kadervorsorgelösung mit Anlagefreiheiten", betont Jörg Odermatt, CEO der Schweizer Vorsorgegruppe PensExpert. Derartige Lösungen stehen nicht nur grossen, sondern auch mittleren und kleinen Unternehmen zur Verfügung. Die bestehende Pensionskasse kann als Basis beibehalten werden und wird mit einer spezialisierten Stiftung ergänzt. Mit solchen Splittmodellen können Quersubventionierungen zwischen Obligatorium und Überobligatorium reduziert werden und eröffnen auch den Inhabern sowie Fachkräften von kleinen Firmen den Zugang zu einer effizienteren Vorsorge.

Regulatorische Änderungen
Bei der Wahl der geeigneten Kadervorsorgelösung sind vor allem zwei regulatorische Änderungen im 1e-Bereich zu beachten, die per Anfang 2020 definitiv in Kraft treten. Bei solchen überobligatorischen Vorsorgeeinrichtungen, die dem einzelnen Versicherten die freie Wahl seiner Anlagestrategie erlauben, muss jeder Versicherte seine Anlagerisiken selber tragen. Ausserdem wird der kalkulatorische Zins von 2% zur Berechnung der Einkaufskapazität gestrichen. Dies schmälert vor allem bei älteren Versicherten mit einem grösseren angesparten Altersguthaben die Einkaufslücke in der 1e-Kadervorsorge.

Für Unternehmen, welche weniger Wert auf die Wahl von individuellen Anlagestrategien ihrer Versicherten legen und die Schliessung von Einkaufslücken höher gewichten, bietet PensExpert seit neuestem eine alternative Kaderstiftung an. Bei dieser Lösung müssen sich alle Versicherten eines Unternehmens für eine Einheitsstrategie entscheiden. Dafür kann bei der Berechnung von Einkaufslücken weiterhin ein Zins von 2% angewendet werden. Zudem übernimmt das Unternehmen eine Kapitalgarantie für die Versicherten, wozu kollektive Schwankungsreserven gebildet werden.

Dieser Mehraufwand ist keineswegs ein Nachteil, wie Peter Disler, Geschäftsführer der Sammelstiftungen PensFlex und PensUnit, erklärt: "Die Schwankungsreserven reduzieren den steuerbaren Gewinn der Firma und erhöhen die Risikofähigkeit des Vorsorgewerkes der Firma. So kann das Vorsorgewerk einen höheren Anteil an Aktien und Alternativanlagen wählen, was sich langfristig positiv auf die Wertentwicklung des Vorsorgeguthabens auswirken sollte."

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